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   BGH, 18.03.1982 - III ZR 111/81   

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https://dejure.org/1982,10010
BGH, 18.03.1982 - III ZR 111/81 (https://dejure.org/1982,10010)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1982 - III ZR 111/81 (https://dejure.org/1982,10010)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1982 - III ZR 111/81 (https://dejure.org/1982,10010)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der nachträglichen Berücksichtigung eines Schreibens in einer Berufungsverhandlung - Voraussetzungen der Verpflichtung zur erneuten Vernehmung eines Zeugen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - III ZR 111/81
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Nüßgens und die Richter Dr. G. Krohn, Kröner, Dr. Scholz-Hoppe und Dr. Halstenberg am 18. März 1982 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - III ZR 111/81
    Seine nachträgliche Berücksichtigung wäre allenfalls in Betracht gekommen, wenn es sich um eine Urkunde i.S. von § 580 Nr. 7 b ZPO gehandelt hätte, was jedoch nicht der Fall ist (vgl. BGHZ 80, 389, 385 f.).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZB 51/18

    Fallen des Anspruchs auf Meilensteinzahlung unter die Schiedsklausel des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Grundsatz, dass sich eine in der ursprünglich getroffenen Vereinbarung enthaltene Schiedsgerichtsklausel auch auf Streitigkeiten erstreckt, die auf einen später geschlossenen Vergleich zurückgehen, der die zuerst geschaffenen Verträge ergänzt oder sonst geändert, nicht aber umgeschaffen hat (BGH, Urteil vom 3. November 1983 - III ZR 111/81, WM 1984, 380, 381 [juris Rn. 18]).
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